Internet-Giganten als Gefahr für die Demokratie: Was dagegen getan werden kann

In Bezugnahme auf den vor kurzem angelaufenen Kinofilm «The Circle» warnte Politologin Adrienne Ficher vor der «Verzahnung von kommerziell verwertbaren Daten mit politischen Rechten» (NZZ am Sonntag vom 10.09.17). Damit ist gemeint, dass Konzerne wie Facebook, Google und Co. immer mehr mit Staaten kooperieren, um demokratische Institutionen wie z.B. Wahlen, aber auch die Administration zu digitalisieren.

So erhielten laut Fichter die Bürger 2016 in den USA einen Button auf ihrem Facebook-Profil eingeblendet, der direkt mit der Wahlbehörde verlinkt ist. Dadurch sollte die Wahlbeteiligung gesteigert werden, was dann tatsächlich auch gelang. Facebook inszenierte sich als Förderer der Demokratie.

Politische Entscheidungsträger, die gewählt werden müssen, haben ein vitales Interesse daran, solche digitalen Möglichkeiten zu puschen und umfassend zu nutzen. Daher sind sie stark an Kooperationen mit der Internet-Branche in diesem Bereich interessiert.

Wenn nun aber kommerzielle Internet-Giganten wie Facebook etc. durch solche Kooperationen an die Daten zum Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger gelangen, wird es für die Demokratie heikel. So wurden in einem Experiment von Facebook unterschiedliche Wahlerinnerungen versandt, was zu sehr grossen Unterschieden in der Anzahl zusätzlich mobilisierter Wählerstimmen führte. Die genauen Inhalte zu diesen manipulativen Experimenten bleiben unter Verschluss, nur der sie durchführende Internet-Gigant hat Zugriff.

Es ist völlig klar, dass E-Voting, aber auch Formen des E-Governments in der kommenden Zeit Einzug in den Alltag der Schweizer Bevölkerung halten werden. Grundsätzlich gibt es daran nichts auszusetzen. So gab es in der Schweiz zu E-Voting bis April 17 bereits 200 erfolgreiche Versuche in 14 Kantonen laut Aussage von Bundeskanzler Walter Turnherr in der NZZ. Oberstes Credo bei dessen Entwicklung und Einführung sei «Sicherheit vor Tempo». Damit ist insbesondere die Wahrung des demokratischen Rechts des Stimmgeheimnisses gemeint. Die beiden heutigen Anbieter von E-Voting-Systemen sind der Kanton Genf und die Schweizer Post. Es herrsche aber bezüglich der System-Anbieter ein offener Wettbewerb. Die Wahl liege dabei primär bei den Kantonen.

Vor dem Hintergrund der einleitenden Ausführungen dieses Beitrags ist es also von zentraler Wichtigkeit, dass sich die Kantone für Anbieter ohne weiteres kommerzielles Interesse entscheiden. Das heisst, die Anbieter sollen für das Erstellen des Systems bezahlt werden, dürfen aber keine Erlaubnis und Möglichkeiten haben, mit den Wähler-Daten in eigener Sache zu experimentieren, um weitere kommerzielle Produkte zu entwickeln. Um dies zu gewährleisten, muss die rechtliche Hoheit über die Wähler-Daten bei den Kantonen oder allenfalls beim Bund liegen.

Zudem ist es sicherlich empfehlenswert, Anbieter aus dem Inland zu wählen. Dadurch werden erstens potentielle Konflikte mit anderen Rechtssystemen vermieden (z.B. betreffend Datennutzung). Zweitens kann so die eigene Digitalindustrie gefördert werden, was Knowhow und Arbeitsplätze in einem zukunftsträchtigen Bereich generiert. Drittens und letztens trägt dies ganz generell zu einer globalen Dezentralisierung der digitalen Kompetenz bei, was bedeutet, dass die quasi-Monopolstellung von Facebook, Google und Co. etwas abgeschwächt oder zumindest nicht gefördert wird.

Implikationen Stakeholder-Theorie

  • Die Wahl des Staates von Stakeholdern in der Privatwirtschaft als System-Provider im Bereich des E-Votings sowie des E-Governments muss von der Maxime des Schutzes der demokratischen Rechte der Bürger stattfinden.
  • Die Wahl von inländischen System-Anbietern hilft den Umfang möglicher rechtlicher Konflikte zu verkleinern.
  • Die Wahl von inländischen System-Anbietern unterstützt die Digitalbranche und damit eine zukunftsträchtige Stakeholder-Gruppe.
  • Die Wahl eigener System-Anbieter fördert die Dezentralisierung des globalen Netzwerks von Anbietern in der Digitalbranche.
Claude Meier

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Dr. Claude Meier studierte Politikwissenschaften und BWL an der Universität Zürich. Nach dem Studium nahm er die Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Strategisches Management: Stakeholder View an und ist nach erfolgreicher Publikation seiner Dissertation nun stellvertretender Institutsleiter und Fachreferent. Seine Dissertation trägt den Titel "The Effectiveness of Transnational Standard Initiatives (TSI) in the Apparel Industry". Neben dem Einbringen seines Expertenwissens der Stakeholdertheorie, der Transnationalen Governance und dem methodischen Wissen in die verschiedenen Forschungsprojekte, agiert er als Lehrkraft und Fachreferent für Strategisches Management und Wissenschaftliches Arbeiten an der HWZ. Ausserdem leitet Herr Meier seit dem Frühlingssemester 2015 die neu geschaffene Fachstelle für Wissenschaftsmethodik. In dieser Funktion ist er für die adäquate Vermittlung von Kompetenzen im Bereich Wissenschaftsmethodik in sämtlichen Studiengängen an der HWZ verantwortlich.

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